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Coaching-Rückabwicklung nach FernUSG.

Online-Coaching ohne ZFU-Zulassung kann nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz nichtig sein — mit der Folge, dass bereits gezahlte Beträge zurückforderbar sind und offene Raten nicht durchsetzbar bleiben. Seit dem BGH-Urteil III ZR 137/25 (Februar 2026) gilt das nicht mehr pauschal: synchron-live geführtes Coaching fällt regelmäßig nicht unter das FernUSG. Entscheidend ist das tatsächliche Format des Programms.

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[01] Ausgangslage

Welche Coaching-Verträge der BGH heute noch für rückforderbar hält.

Drei BGH-Entscheidungen prägen die aktuelle Rechtsprechung. III ZR 176/23 (September 2023) hat festgestellt, dass auch Unternehmer als Vertragspartner unter den Schutzbereich des FernUSG fallen können. III ZR 109/24 (Juni 2025) hat den Anwendungsbereich auf strukturierte Online-Coaching-Programme erweitert, sofern Wissen vermittelt und Lernerfolg überwacht wird.

III ZR 137/25 (Februar 2026) hat diese Linie wieder eingegrenzt. Synchron geführtes Live-Coaching, bei dem Teilnehmer ohne besonderen Aufwand mit dem Coach in direkten Kontakt treten können, gilt nicht mehr als Fernunterricht. Solche Verträge bleiben grundsätzlich gültig, auch ohne ZFU-Zulassung.

Das ändert die Beratungs-Lage: pauschal „Coaching nichtig, Geld zurück" ist nach 137/25 nicht mehr tragbar. Wer eine Rückforderung in Betracht zieht, muss zunächst klären, in welcher Format-Konstellation sein Vertrag liegt.

Drei Konstellationen, drei Ergebnisse

Vorwiegend aufgezeichnete Module mit Lernerfolgskontrolle, ohne ZFU-Zulassung — fallen weiterhin unter das FernUSG. Der Vertrag ist regelmäßig nichtig, gezahlte Beträge sind rückforderbar.

Synchron-live geführte Calls mit echter Fragemöglichkeit — fallen nach 137/25 grundsätzlich nicht mehr unter das FernUSG. Der Vertrag bleibt gültig, eine Rückforderung über FernUSG-Nichtigkeit scheidet aus. Es bleiben andere Hebel wie Mängel-, Wider­rufs- oder Aufhebungs­recht je nach Fall.

Gemischtes Format mit nennenswertem aufgezeichnetem Anteil oder Lerntempo-Vorgabe — Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist, ob der aufgezeichnete Teil so substanziell ist, dass er den Charakter des Programms prägt.

[02] Vorgehen

In zwei Stufen zum belastbaren Ergebnis.

Stufe 1 — Selbstprüfung in zwei Minuten

Auf eastkap.de/check klärt ein siebenstufiger Fragebogen, in welcher Konstellation Ihr Vertrag liegt. Sie sehen am Ende, ob eine Rückforderung in Betracht kommt, ob das Format eher in die 137/25-Linie fällt, oder ob eine Einzelfallprüfung nötig ist. Zwei Minuten, anonym, ohne Mail-Pflicht.

Stufe 2 — Anwaltliche Prüfung und ggf. Rückforderung

Wenn die Selbstprüfung Anhaltspunkte für eine Rückforderung zeigt, übernehmen wir die rechtliche Aufarbeitung. Vertragslage, Format-Beleg, Zahlungshistorie, Verjährungsfrage, ZFU-Status des Anbieters. Im Erfolgsfall geht das gezahlte Geld zurück; offene Raten und Inkasso-Forderungen des Anbieters werden bestritten.

Honorierung

Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in den meisten Konstellationen die Kosten — Eigenanteil typischerweise null Euro. Ohne Rechtsschutz vereinbaren wir vor Mandatsbeginn einen fairen Festpreis, dessen Höhe vom Aufwand und vom Streitwert abhängt und vorher schriftlich fixiert wird.

[03] Häufige Fragen

Was Mandanten typischerweise wissen wollen.

Verjährt mein Anspruch?

Die Regelverjährung für FernUSG-Rückforderungs­ansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis der anspruchs­begründenden Umstände. Bei vielen Mandanten beginnt die Frist erst mit der Kenntnis der einschlägigen BGH-Rechtsprechung. Im Zweifel: Prüfung statt Verstreichenlassen.

Was ist mit offenen Raten und Inkasso?

Wenn der Vertrag nichtig ist, sind weitere Ratenzahlungen rechtlich nicht geschuldet. Inkasso-Forderungen des Anbieters lassen sich abwehren. Bei laufender SEPA-Lastschrift unterstützen wir bei Widerruf und Rückbuchung.

Mein Coaching-Anbieter sagt, FernUSG gilt nicht für mich.

Das ist die Standard-Verteidigung der Anbieter, oft mit dem Verweis darauf, dass es um Live-Calls geht. Nach 137/25 stimmt das in einigen Fällen, in vielen aber nicht — sobald nennenswerte aufgezeichnete Inhalte oder Lerntempo-Vorgaben vorliegen, kann das FernUSG weiter greifen. Die Prüfung am Vertragstext entscheidet, nicht die Auskunft des Anbieters.

Was kostet mich die Prüfung?

Die Selbstprüfung über eastkap.de/check ist kostenfrei. Eine anschließende anwaltliche Erstprüfung führen wir gegen das jeweilige Honorar — bei Rechtsschutz typischerweise null Euro Eigenanteil, sonst Festpreis nach Erstgespräch.

[04] Kontakt

Erstgespräch vereinbaren.

Wenn die Selbstprüfung eine Rückforderungs-Chance zeigt, übernehmen wir die anwaltliche Prüfung. Schreiben Sie uns Ihre Eckdaten — wir melden uns mit konkreten Vorschlägen für das weitere Vorgehen.

Kanzlei

Rechtsanwalt Daniel Wagner

Kiehlufer 9

12059 Berlin

Direktkontakt

kanzlei@eastkap.de

+49 170 9926903

Zum 2-Minuten-Check →

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