Expertise

Masseverfahren

Gleich­gelagerte Einzelfälle gebündelt durchsetzen — mit kalkulierbaren Kosten und etablierten Verfahrens­strukturen.

Wann ein Masseverfahren sinnvoll ist.

Viele Rechts­verstöße betreffen nicht nur eine einzelne Person, sondern eine Vielzahl gleich­gelagerter Fälle. Einzelanwaltliche Verfahren sind in solchen Konstel­lationen für Betroffene oft wirtschaftlich unattraktiv — der Aufwand übersteigt den realisierbaren Vorteil.

Durch die Bündelung gleich strukturierter Einzelfälle entstehen Skaleneffekte: standardisierte Prüfung, einheitliche Schriftsätze, Festpreis statt Stundensätzen. Das Ergebnis ist Durchsetzungs­stärke bei Kosten, die für jeden Mandanten kalkulierbar bleiben.

Aktuell aktive Verfahren

Die Verfahren, in denen wir derzeit Mandate annehmen.

Verbraucher · Coaching-Geschädigte FernUSG BGH III ZR 176/23

Coaching-Rückabwicklung nach FernUSG

Wer ein Online-Coaching gebucht hat, dessen Anbieter keine ZFU-Zulassung besitzt, kann nach § 7 FernUSG die volle Rückzahlung verlangen — auch als Unternehmer (BGH 12.09.2024).

1.000 EURFestpreis brutto
0 EUREigenanteil mit RSV
48 hErst­prüfung
4–10 Wochenaußer­gerichtlich
Sammelfälle einbringen

Neue Konstellation entdeckt?

Masseverfahren entstehen dort, wo ein systematisches Verhalten viele Personen gleich­artig schädigt. Wenn Sie als Betroffene oder als Interessen­vertretung ein Thema einbringen möchten, das sich für ein gebündeltes Vorgehen eignet, freuen wir uns über Ihre Schilderung.

Sachverhalt schildern →

Lieber persönlich sprechen?

Rufen Sie unter T +49 170 9926903 an oder schreiben Sie an kanzlei@eastkap.de.

Rückruf anfragen →