Coaching-Rückabwicklung nach FernUSG
Wer ein Online-Coaching gebucht hat, dessen Anbieter keine ZFU-Zulassung besitzt, kann nach § 7 FernUSG die volle Rückzahlung verlangen — auch als Unternehmer (BGH 12.09.2024).
Gleichgelagerte Einzelfälle gebündelt durchsetzen — mit kalkulierbaren Kosten und etablierten Verfahrensstrukturen.
Viele Rechtsverstöße betreffen nicht nur eine einzelne Person, sondern eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle. Einzelanwaltliche Verfahren sind in solchen Konstellationen für Betroffene oft wirtschaftlich unattraktiv — der Aufwand übersteigt den realisierbaren Vorteil.
Durch die Bündelung gleich strukturierter Einzelfälle entstehen Skaleneffekte: standardisierte Prüfung, einheitliche Schriftsätze, Festpreis statt Stundensätzen. Das Ergebnis ist Durchsetzungsstärke bei Kosten, die für jeden Mandanten kalkulierbar bleiben.
Wer ein Online-Coaching gebucht hat, dessen Anbieter keine ZFU-Zulassung besitzt, kann nach § 7 FernUSG die volle Rückzahlung verlangen — auch als Unternehmer (BGH 12.09.2024).
Masseverfahren entstehen dort, wo ein systematisches Verhalten viele Personen gleichartig schädigt. Wenn Sie als Betroffene oder als Interessenvertretung ein Thema einbringen möchten, das sich für ein gebündeltes Vorgehen eignet, freuen wir uns über Ihre Schilderung.
Rufen Sie unter T +49 170 9926903 an oder schreiben Sie an kanzlei@eastkap.de.